Wir verstehen uns als Dienstleister für Eingangsbelege, dazu zählen Rechnungen und Storno-Rechnungen.
Auftragsbestätigungen, Lieferscheine oder Kontoauszüge sind von der Erfassung ausgeschlossen.
Geändert am: Mo, 5 Nov, 2018 um 9:42 VORMITTAGS
Wir verstehen uns als Dienstleister für Eingangsbelege, dazu zählen Rechnungen und Storno-Rechnungen.
Auftragsbestätigungen, Lieferscheine oder Kontoauszüge sind von der Erfassung ausgeschlossen.
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