Handschriftliche Korrekturen wie Kürzungen von Beträgen und weitere schriftliche Anmerkungen auf der Rechnung werden bei der Schrifterkennung ignoriert.


Unser Lösungsvorschlag für Sie:


Kürzungen an Beträgen können intern von der Finanzbuchhaltung vorgenommen werden, Voraussetzung hierfür ist eine Benutzerberechtigung des jeweiligen Anwenders. Bitte pflegen Sie anschließend einen buchungsrelevanten

Kommentar ein.


Eine weitere Option ist auch, eine neue Rechnung des Lieferanten anzufordern.