Rechnungsnummern müssen pro Jahr eindeutig vergeben werden. Eine Erfassung von mehreren Rechnungen eines Kreditoren mit gleicher Rechnungsnummer wird daher ausgeschlossen.

Enthält eine Rechnung Fehler und muss neu ausgestellt werden, ist der Lieferant nach §14 UstG dazu verpflichtet eine neue Rechnung, mit neuer Rechnungsnummer, auszustellen. 


Die neue Rechnung ist dann mit einem neuen Barcode zu versehen und an uns zu senden.