Die Anforderungen an eine E-Rechnung lassen sich stichpunktartig wie folgt zusammenfassen.


Allgemeine Pflichtangaben:

  • Rechnungssteller (Name, Adresse, USt-IdNr. etc.)

  • Rechnungsempfänger (Name, Adresse)

  • Rechnungsdatum

  • Rechnungsnummer (eindeutig und fortlaufend)

  • Lieferdatum / Leistungsdatum

  • Beschreibung der gelieferten Waren / Dienstleistungen

  • Menge und Einheit der Waren / Dienstleistungen

  • Einzelpreise (netto)

  • Gesamtbetrag (netto, brutto, steuerpflichtig, steuerfrei)

  • Angewandte Mehrwertsteuersätze und steuerlicher Gesamtbetrag

  • Währung der Rechnung

  • Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Skonto, Bankverbindung)


Struktur & technische Formate

  • Muss ein konformes semantisches XML-Format enthalten (z. B. UBL oder UN/CEFACT CII).

  • Die verwendete Syntax muss einer der von der EU anerkannten syntaktischen Formate entsprechen.

  • Implementierung häufig über Standards wie ZUGFeRD, XRechnung (in Deutschland) oder PEPPOL BIS Billing 3.0.


Zahlenformate laut EN 16931

  1. Geldbeträge (Monetary amounts):

    • Maximal 2 Nachkommastellen (Dezimalstellen).

    • Beispiel: 123.45 ist zulässig, 123.456 nicht.

    • Rundung auf zwei Nachkommastellen ist vorgeschrieben, wenn Beträge berechnet werden.

  2. Prozentsätze (z. B. Mehrwertsteuer):

    • Maximal 4 Nachkommastellen.

    • Beispiel: 19.0000% ist zulässig.

  3. Mengenangaben (Quantity):

    • Bis zu 6 Nachkommastellen erlaubt.

    • Beispiel: 12.345678 Stück ist möglich.

  4. Einzelpreise:

    • Dürfen bis zu 4 Dezimalstellen haben, z. B. 1.2345 EUR.

    • Aber: Summen (z. B. Positionsbetrag) müssen auf 2 Dezimalstellen gerundet werden.

  • Die Rundung muss konsistent erfolgen.

  • Das Format muss den mathematisch korrekten Rundungsregeln folgen (also keine Abschneidung, sondern kaufmännisches Runden).



Die Norm fordert, dass alle berechneten Werte (z. B. Positionssummen, Steuerbeträge, Gesamtsummen):

  1. rechnerisch korrekt aus den zugrunde liegenden Angaben (Menge × Einzelpreis etc.) berechnet sind,

  2. mit den zulässigen Rundungsregeln (z. B. auf 2 Nachkommastellen bei Geldbeträgen) angegeben werden,

  3. konsistent zueinander passen (d. h. Zwischensummen + Steuern = Endsumme).