Die Anforderungen an eine E-Rechnung lassen sich stichpunktartig wie folgt zusammenfassen.
Allgemeine Pflichtangaben:
Rechnungssteller (Name, Adresse, USt-IdNr. etc.)
Rechnungsempfänger (Name, Adresse)
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer (eindeutig und fortlaufend)
Lieferdatum / Leistungsdatum
Beschreibung der gelieferten Waren / Dienstleistungen
Menge und Einheit der Waren / Dienstleistungen
Einzelpreise (netto)
Gesamtbetrag (netto, brutto, steuerpflichtig, steuerfrei)
Angewandte Mehrwertsteuersätze und steuerlicher Gesamtbetrag
Währung der Rechnung
Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Skonto, Bankverbindung)
Struktur & technische Formate
Muss ein konformes semantisches XML-Format enthalten (z. B. UBL oder UN/CEFACT CII).
Die verwendete Syntax muss einer der von der EU anerkannten syntaktischen Formate entsprechen.
Implementierung häufig über Standards wie ZUGFeRD, XRechnung (in Deutschland) oder PEPPOL BIS Billing 3.0.
Zahlenformate laut EN 16931
Geldbeträge (Monetary amounts):
Maximal 2 Nachkommastellen (Dezimalstellen).
Beispiel:
123.45
ist zulässig,123.456
nicht.Rundung auf zwei Nachkommastellen ist vorgeschrieben, wenn Beträge berechnet werden.
Prozentsätze (z. B. Mehrwertsteuer):
Maximal 4 Nachkommastellen.
Beispiel:
19.0000%
ist zulässig.
Mengenangaben (Quantity):
Bis zu 6 Nachkommastellen erlaubt.
Beispiel:
12.345678 Stück
ist möglich.
Einzelpreise:
Dürfen bis zu 4 Dezimalstellen haben, z. B.
1.2345 EUR
.Aber: Summen (z. B. Positionsbetrag) müssen auf 2 Dezimalstellen gerundet werden.
Die Rundung muss konsistent erfolgen.
Das Format muss den mathematisch korrekten Rundungsregeln folgen (also keine Abschneidung, sondern kaufmännisches Runden).
Die Norm fordert, dass alle berechneten Werte (z. B. Positionssummen, Steuerbeträge, Gesamtsummen):
rechnerisch korrekt aus den zugrunde liegenden Angaben (Menge × Einzelpreis etc.) berechnet sind,
mit den zulässigen Rundungsregeln (z. B. auf 2 Nachkommastellen bei Geldbeträgen) angegeben werden,
konsistent zueinander passen (d. h. Zwischensummen + Steuern = Endsumme).